Die gebratenen Zwiebeln etwas abkühlen lassen und anschließend mit Blattsalat, Gurken, Tomaten und gekochten Linsen vermischen.
Für das Dressing Zitronensaft, einen Teelöffel Olivenöl, Pfeffer und frische Kräuter verwenden.
Wer möchte, kann zusätzlich etwas Feta oder Naturjoghurt hinzufügen.
Dieser Salat lässt sich gut vorbereiten und als Mittagessen mitnehmen.
Aufbewahrung
Die gebratenen Zwiebeln können nach dem Abkühlen in einem gut verschlossenen Behälter im Kühlschrank aufbewahrt werden.
Sie sollten möglichst innerhalb von zwei bis drei Tagen verbraucht werden.
Vor dem Servieren können sie kurz in einer Pfanne erwärmt oder kalt als Bestandteil eines Salates gegessen werden.
Das Gericht sollte nicht lange bei Raumtemperatur stehen bleiben.
Wer bei Zwiebeln vorsichtig sein sollte
Manche Menschen reagieren auf Zwiebeln mit Blähungen, Bauchschmerzen oder Sodbrennen. Das betrifft besonders Personen mit empfindlichem Darm oder bestimmten Verdauungsbeschwerden.
Gegarte Zwiebeln werden häufig besser vertragen als rohe Zwiebeln. In diesem Fall kann die Portion zunächst klein gehalten werden.
Menschen mit Reflux sollten beobachten, ob gebratene Zwiebeln ihre Beschwerden verstärken.
Bei bekannten Unverträglichkeiten oder anhaltenden Verdauungsproblemen ist es sinnvoll, ärztlichen oder ernährungsmedizinischen Rat einzuholen.
Wichtiger Hinweis für Menschen mit Diabetes
Wer Diabetes hat und Insulin oder blutzuckersenkende Medikamente einnimmt, sollte den Blutzuckerspiegel nach dem persönlichen Behandlungsplan kontrollieren.
Ein ungewöhnlich hoher oder niedriger Wert sollte nicht allein mit Zwiebeln, Essig oder anderen Hausmitteln behandelt werden.
Bei Anzeichen einer Unterzuckerung wie Zittern, Schweißausbruch, Herzklopfen, Verwirrtheit oder Schwäche ist eine schnelle, medizinisch empfohlene Behandlung erforderlich.
Auch bei sehr hohen Blutzuckerwerten, starker Müdigkeit, Übelkeit, Erbrechen, ungewöhnlichem Durst, häufigem Wasserlassen oder Bewusstseinsstörungen sollte unverzüglich medizinische Hilfe gesucht werden.
Änderungen an Medikamenten dürfen ausschließlich in Absprache mit einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen werden.
